Psychotherapie als Kassenleistung

Wege zur kassenfinanzierten Psychotherapie

  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift) ambulanter Psychotherapeuten erfahren über Internet, Telefonbuch, Kassenärztliche Vereinigung, Empfehlungen etc.
  • telefonische Kontaktaufnahme während der angegebenen Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit
  • Vereinbarung eines Erstkontakts im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (Dauer: 25 oder 50 Minuten), Ziel: erste Abklärung, ob eine psychische Störung vorliegt und eine ambulante Psychotherapie sinnvoll und erforderlich erscheint
  • falls dies bejaht wird (und Behandlungskapazitäten vorhanden sind) entweder:
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung zur Entlastung von akuter Symptomatik (bis zu 12 Sitzungen zu je 50 Minuten)
    oder:
  • Vereinbarung von bis zu 4 weiteren Gesprächen, sog. „Probatorischen Sitzungen“ zur weiteren Klärung von Diagnose, Prognose, Motivation und Passung Patient – Therapeut/Therapieverfahren
    anschließend ggf:
  • Kurzzeittherapie (max. 2 x 12 Sitzungen zu je 50 Minuten)
    oder:
  • Langzeittherapie (60 Sitzungen, max. 80 Sitzungen)

Für ausführlichere Informationen öffnen Sie folgenden Link: PTV 10